Die Glockeninspektion des Erzbistums Freiburg

Zuständigkeitsgebiet

Die Erzbischöfliche Glockeninspektion betreut die mehr als 2000 katholischen Läuteanlagen des Erzbistums Freiburg. Hierzu zählen kleine Kapellen mit nur einer Glocke genauso wie Großgeläute wie beispielsweise das Freiburger Münster mit seinen 19 Glocken.

Tätigwerden

Das Erzbischöfliche Ordinariat informiert die Glockeninspektion über geplante Baumaßnahmen an den Kirchen und Kapellen des Erzbistums Freiburg. Daraufhin vereinbart der Erzb. Glockeninspektor mit der Kirchengemeinde einen Termin für eine Turmbegehung.
Die Kirchengemeinde kann aber auch selbst Kontakt zur Erzb. Glockeninspektion aufnehmen, beispielsweise wenn eine Läuteordnung erstellt oder geändert werden soll, eine Lärmbeschwerde vorliegt und eine Schallmessung notwendig ist, wenn neue Glocken angeschafft oder alte Glocken gegen neue getauscht werden sollen. Auch statische Probleme des Turmes oder sicherheitstechnische Mängel im Turm sollten mit der Glockeninspektion abgeklärt werden.

Inhalt der Turmbegehung

Bei der Begehung durch den Glockeninspektor wird der Zustand des Turmes bzw. Dachreiters sowie der Läuteanlage erfasst, es werden Fotos gemacht, Tonaufnahmen der Glocken erstellt und eine Schallmessung durchgeführt. Die Kirchengemeinde erhält einen schriftlichen Bericht mit allen relevanten Informationen sowie eine Auflistung der im Bereich des Turmes und der Läuteanlage notwendigen baulichen Maßnahmen.
Bei Geläuteergänzungen oder der Neuanschaffung eines Geläuts kann als Entscheidungshilfe eine Klangsimulation erstellt werden, d. h. eine Audio-CD, auf welcher das neue bzw. erweiterte Geläut vorab angehört werden kann.